Um was handelt es sich bei der De-minimis-Verordnung?
„De minimis“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „auf kleine Dinge“ oder „Dinge von geringer Bedeutung“ und soll bestärken, dass es sich bei den Beihilfen um geringfügige Förderbeigaben handelt.
Unter bestimmten Voraussetzungen der De-minimis Verordnung können Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen innerhalb einer Zeitspanne von 3 Jahren finanzielle Unterstützung beantragen. Die Beihilfe kann über die 3 Jahre maximal 200.000€ betragen. Im Straßengüterverkehr liegt der Wert bei maximal 100.000€.
Die De-minimis Verordnung legt somit einen Schwellenwert fest, welche Beihilfen nicht als Wettbewerbsverfälschung angesehen werden. Daher unterliegen sie nicht dem Anmeldeverfahren.
Gibt es Ausnahmen für bestimmte Wirtschaftsbereiche?
Ja, es gibt Ausnahmen für Unternehmen aus folgenden Bereichen:
- Landwirtschaftliche Primärproduktion,
- Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- Fischerei und Aquakultur,
- für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr,
- bestimmte exportbezogene Tätigkeiten.
Unter welchen Voraussetzungen gilt die De-minimis Verordnung?
Die De-minimis Verordnung greift nur bei transparenten Beihilfen. Unter transparenten Beihilfen versteht die EU-Kommission solche Beihilfen, bei denen der Subventionswert genau vorausgesehen werden kann und somit transparent ist. Das können somit Zuschüsse sein wie zum Beispiel: Bürgschaften, Beteiligungen oder Darlehen. Bevor ein Unternehmen neue Beihilfen beantragen kann, muss es alle De-minimis Beihilfen angeben, die es in den letzten 3 Jahren erhalten hat. Außerdem kann eine neue De-minimis Beihilfe nur dann genehmigt werden, wenn der maximale Höchstbetrag von 200.000€ bzw. 100.000€ innerhalb der Zeitspanne der 3 Jahre nicht überschritten würde.
Übrigens: Potential² ist Go Digital Agentur! Erfahren Sie hier alles über das Programm!