Was sind die Google Richtlinien?
Die Google Richtlinien oder auch Google Guidelines genannt, sollen Website Betreibern dazu verhelfen die eigene Website zu indexieren, damit diese in den SERPs gelistet werden kann. Dabei werden Methoden empfohlen, womit die Website für eine Suchmaschine optimiert werden kann. Zusätzlich werden aber auch Methoden vorgestellt, die auf jeden Fall vermieden werden sollten, da so eine Indexierung beziehungsweise Platzierung in den Google SERPs nicht stattfinden kann.
Grundprinzipien der Google Richtlinien
Die Grundprinzipien der Richtlinien besagen, dass man den Nutzer nicht täuschen und deshalb Websites für Nutzer und nicht für Suchmaschinen erstellen sollte. Dabei sollte der Websitebetreibende sich die Frage stellen, ob die Website für den Nutzer von Vorteil ist, auch wenn es keine Suchmaschinen gäbe. Vor allem empfiehlt Google besondere Seiten zu erstellen, die attraktiv und wertvoll vom Nutzer wahrgenommen werden.
Google Richtlinien: Diese Methoden sollten vermieden werden
Inhalte, die durch ein Programm erstellt wurden, sind automatisch generierte Inhalte. Inhalte die keinen Mehrwert liefern und nur dazu geschaffen wurden, um die Suchrankings zu manipulieren, werden abgestraft. Dazu zählen Methoden, wie das Schreiben von Texten, die für den Leser keinen Sinn ergeben, aber viele relevante Keywords enthalten oder automatisch übersetzte Texte, die von einem Tool erstellt wurden und vor der Veröffentlichung nicht bearbeitet oder geprüft wurden. Eine Zusammenführung von Inhalten von verschiedenen Websites wird ebenfalls abgestraft, wenn kein eindeutiger Mehrwert für den Nutzer zu erkennen ist.
Laut Google werden sogenannte Linktausch Programme abgestraft, da sie gegen die Google Richtlinien verstoßen. Dazu gehören manipulierte Links, die von der Website ausgehen oder eingehen und nur dazu dienen, die Google Suchergebnisse zu manipulieren, um eine bessere Platzierung in den SERPs zu gewährleisten. Google warnt vor allem vor Links, die gegen eine Gegenleistung erworben wurden, abzusehen.
Als Beispiel für Seiten mit sehr wenig Inhalt, oder für mit keinem inhalt, benennt Google vor allem automatisch generierte Inhalte oder Affiliate- oder Partnerseiten von schlechter Qualität. Negativ stechen ebenfalls Brückenseiten und kopierte Inhalte aus fremden Eigentum heraus.
Beim Cloaking werden dem Nutzer andere Inhalte gezeigt als der Suchmaschine. Das heißt die gleiche URL zeigt verschiedene Inhalte an. Dies geschieht beispielsweise, wenn dem Nutzer JavaScript, Flash oder Bildelemente gezeigt werden, wohingegen der Google Crawler nur den HTML Text wahrnehmen soll. Da es gegen die Google Richtlinien verstößt, ist Cloaking zu vermeiden.
Ähnlich wie beim Cloaking kann bei einer irreführenden Weiterleitung der Nutzer beziehungsweise der Google Crawler getäuscht werden. Unterscheidet sich die Weiterleitung für den Crawler zu der Weiterleitung, die dem User angezeigt wird, so verstößt dies gegen die Google Richtlinien. Ein Beispiel dafür ist, wenn Nutzern auf dem Desktop eine normale Version der Seite angezeigt wird, während den mobilen Benutzern eine Spam Seite präsentiert wird.
Werden Links oder gar ganze Texte auf einer Seite verborgen kann dies abgestraft werden, da hier ein Verstoß gegen die Google Richtlinien vorliegt. Der Verstoß richtet sich vor allem an Seiten die beispielsweise weißen Text auf weißem Hintergrund benutzen, sodass der Text von einem Nutzer nicht mehr erkannt werden würde. Der Crawler hingegen würde den Text lesen. Zu weiteren No-Go’s gehört die Platzierung von Texten hinter einem Bild oder die Benutzung der Schriftgröße 0. Außerdem sollten beispielsweise Bindestriche oder ähnliche kleine Symbole nicht auf andere Seiten verlinken.
Wer Websites oder einzelne Seiten dazu erstellt, nur um auf eine andere Seite zu verlinken, verstößt auch hier gegen die Google Richtlinien. Denn die sogenannten Brückenseiten tauchen in den SERPs zwar mehrmals auf, leiten den Nutzer jedoch letztendlich auf die gleiche Seite weiter.
Wer Inhalte von bekannten beziehungsweise von irgendwelchen Websites kopiert, um die Seitenzahl seiner Website zu erhöhen, verstößt gegen die Google Richtlinien. Kopierte Texte stellen für den Nutzer nämlich keinen Nutzen dar und können sogar gegen Urheberrechte verstoßen.
Websites sollen vor allem einen Mehrwert für den Nutzer schaffen. Aus diesem Grund sind Affiliate Seiten, die lediglich nur Produktlinks, Produkbeschreibungen und Erfahrungsberichte vom Händler beinhalten, keine Websites mit Mehrwert. Viel mehr sollten die Affiliates nur einen kleinen Teil der Website füllen. So können Seiten mit viel Content als Informationsquelle für Benutzer dienen, wodurch ein Mehrwert geschaffen werden wurde.
Untersagt ist zudem die sinnlose Verwendung von irrelevanten Keywords, die ohne Kontext dargestellt werden. Dadurch wird die Nutzererfahrung beeinträchtigt. Dies führt wiederum zu schlechten Rankings.
Ein weiterer Verstoß gegen die Google Richtlinien sind Seiten mit schädlichen Funktionen. Weil Google für mehr Sicherheit im Web stehen möchte, ist es klar, dass Websites, die dem Nutzer schaden wollen, nicht gut ranken werden. Dazu gehört beispielsweise der Download von Dateien, der ohne die Einwilligung der Nutzer stattfindet oder der die Bereitstellung von Viren oder ähnlichem.
Die Markups der Rich-Suchergebnisse dürfen nicht manipuliert werden. Wird im Markup beispielsweise über eine Person berichtet, darf im HTML Text keine andere Person stehen. Generell sollten irrelevante beziehungsweise verbotene Inhalte nicht in das Markup eingebunden werden. Bei Verstoß gegen diese Google Richtlinie, sinken als Folge die Rankings, oder die Seite taucht in diesen erst gar nicht auf.
Automatisierte Anfragen sollten nur mit der Genehmigung von Google stattfinden. Weil die automatisierten Anfragen wichtige Ressourcen seitens Google schöpfen, können automatisierte Anfragen gegen die Google Richtlinien verstoßen.